Ja, ja – nun denn – so ist das dann…

25. Oktober 2009 Thomas Wüppesahl Allgemein

Einige von Euch haben ja bereits mitbekommen, dass ich am 20. September 2009 meine politische Bereitschaft kund tat, zum Amt des Bürgermeisters in Geesthacht (einer der großen Atomstandorte in der Bundesrepublik Deutschland mit u.a. dem AKW Krümmel, einem sog. Zwischenlager, das irgendwann zum Endlager deklariert werden dürfte u.a.m.) zu kandidieren.

Dies tat ich auch deshalb, um dieser abstrusen Einzelkandidatur des amtierenden Stadtrats – einem durch Wort und Tat ausgewiesenen Atom-Befürworter – wenigstens eine Alternative für die Bürgerinnen und Bürger meiner Heimatstadt anzubieten.
Mit meiner Kandidatur wäre eine Wahl im demokratischen Sinne einer Republik überhaupt erst möglich geworden.

Näheres siehe auch unter:

http://www.wueppesahl.de/buergermeisterwahlen_geesthacht/index.htm

Heute veröffentlichte ich die folgende Pressemitteilung:Pressemitteilung

Zu meiner am Sonntag, 20. September 2009 bekannt gegebenen Bereitschaft, zum Amt des Bürgermeisters in Geesthacht zu kandidieren, teile ich Folgendes mit:

Wider alle Vernunft und objektiven TatsachenOder: Grüne Rechtspolitik: Ganz pragmatisch

Am Freitag, 23. Oktober 2009, erreichte mich schriftlich die Entscheidung der Hamburger Justizbehörde, dass dem Gesuch vom 16.09.2009 meines Rechtsanwalts, Herrn Ernst Me-decke, mir die aufgrund des Fehlurteils des Landgericht Hamburg vom 07.07.2005 verlore-nen Rechte auf dem Gnadenwege sofortig wieder zu verleihen, abgelehnt worden ist.

Gründe geschweige denn eine Begründung sind nicht mitgeteilt worden. Das Schreiben der Justizverwaltung ist vom 21.10.2009 datiert.

Bedauerlicherweise ist diese Entscheidung, die unter einem grünen (!) Justizsenator getrof-fen worden ist, nicht weiter nachprüfbar. Sie ist – wie niemand besser als ich selbst weiß – inhaltlich falsch, verstärkt das bereits im Namen der Hamburger Justiz gegen mich gespro-chene Unrecht nochmals und ist mit einem im Einzelnen kaum nachvollziehbaren Gerangel hinter den Kulissen zustande gekommen, bei dem der eigentlichen Organisationseinheit der zuständigen Justizverwaltung die Vorbereitung der Entscheidung aus der Hand genommen worden ist. Und anderes mehr…

Es hat erhebliche Widerstände aus dem Landgericht Hamburg sowie der dazugehörigen Staatsanwaltschaft gegeben. Welch´ Überraschung!
Gleichzeitig tut die Spitze der Justizbehörde, Herr Dr. Till Steffen, und sein Umfeld so als wenn business as usual bei der Bearbeitung des Gnadenantrags Wüppesahl stattgefun-den hätte. Absurdes Justiztheater.

Besonders bemerkenswert bleibt die Tatsache, dass es bei diesem Gnadenantrag nicht um zu erlassene Hafttage ging, sondern lediglich um die Wiederherstellung des Rechts ge-wählt werden zu können. Und vor dem Hintergrund meiner Biographie ist es ohnehin absurd.

Dass jemand seine Haftstrafe abgesessen hat – Fehlurteil hin, Fehlurteil her -, aber immer noch weiter ausgegrenzt wird, ist eine aus dem Deutschen Kaiserreich übernommene Rege-lung, die nach grüner Parteiprogrammatik und im bürgerrechtlichen Spektrum abgeschafft gehört. Gerade angesichts der von der Partei DIE GRÜNEN erhobenen Ansprüche im bür-gerrechtlichen Bereich hätte in dieser neuerlichen causa Wüppesahl eine angemessene republikanische Facette hergestellt werden können: Dann hätte der Souverän, also die Wäh-lerinnen und Wähler, durch Wahl entscheiden können, ob sie zum Beispiel mich als Kandida-ten zum Bürgermeisteramt trotz abgesessener Haftstrafe und in Kenntnis der Bestrebungen zu meiner Rehabilitierung (Menschenrechtsbeschwerde beim EGHM, sowie eigenständig be-triebenes Verfahren zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem LG HH) zum Bürgermeis-ter haben wollen.

So, also mit dieser falschen Entscheidung, das Gnadengesuch abzulehnen, ist dies auch ei-ne tendenzielle Entmündigung des Souveräns. Diese neuerliche Fehlentscheidung der Hamburger Justiz gegen meine Person
– hierzu siehe bei Interesse: http://www.kritische-polizisten.de/neu04.htm#2 sowie
http://www.kritische-polizisten.de/neu04.htm#3 und es gibt bedauerlicherweise noch weitere belegte Fehlentscheidungen gerade des Landgericht Hamburg gegen mich –

bekommt erst vor folgendem Hintergrund die vollständige Würze:

Damit ist nicht bloß mir eine weitere Konsequenz zu dem Fehlurteil des Landgerichts Ham-burg zugemutet worden, sondern nunmehr wird die Bürgermeisterwahl in Geesthacht am 13. Dezember 2009 tatsächlich mit nur einem einzigen Kandidaten stattfinden. Wie undemokra-tisch dies ist, lässt sich unter anderem meiner Pressemitteilung (Demokratischer Lackmus-test für Ratsversammlung Geesthacht) vom 12.10.2009 entnehmen. Dieser Kelch ist zu-nächst an den fünf Parteien vorbei gezogen.

Auch die übrigen Möglichkeiten, wonach endlich an der Spitze der Geesthachter Stadtver-waltung eine Person hätte stehen können, die konsequent die Möglichkeiten nutzt, um den Betrieb des AKW Krümmel nicht wieder stattfinden zu lassen bzw. bei laufendem Betrieb auf dessen Ende hinzuwirken, sind mit dieser Personalentscheidung perdu.

Von dem konsequenten Hinwirken auf einen S-Bahn-Anschluss Geesthachts an das Hamburger ÖPNV-System usw. usf. gar nicht zu reden.

Wieder einmal zeigt sich, wie schwer sich die Justiz mit von ihr begangenen Fehlern tut – hierzu siehe neben vielen anderen Fehlurteilen unter anderem auch: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html

Dass diese Entscheidung der Hamburger Justizbehörde meinem Rechtsanwalt und mir erst am Ende der Kalenderwoche mitgeteilt wurde, an die sich nur noch ein einziger Tag – Montag, 26. Oktober 2009 – anschloss, an dem die Bewerbungsfrist für die Einreichung (m)eines Wahlvorschlages abläuft, wirft ein weiteres Schlaglicht auf die Form und den Inhalt der Entscheidung.

Auch diese Abläufe sowie die darauf basierende Entscheidung, mir die passive Wählbarkeit nicht zurück zu geben, zeigen nochmals den politischen Charakter meiner Verurteilung, mit der ich aus dem operativen Bereich der Polizei entfernt, und als Kritiker bestimmter gesell-schaftlicher Missstände kalt gestellt wurde. Genau dies war in dem o.a. anderen Fehlurteil des LG HH fein austariert, indem bereits im Mai 2004 – vollkommen sachfremd – der § 45 StGB mit in das vom Hans. OLG u.a. als rechtsstaatswidrig aufgehobene Urteil eingebaut worden war. Dass darunter vor dem Hintergrund meiner Biographie mit einem Gnadenantrag an eine durch grüne PolitikerInnen geleitete Justizbehörde nicht ein Schlusstrich gezogen werden konnte, ist noch gräusliger als es ohnedies zuvor war.

Es knüpft nahtlos an den programmatischen Ausverkauf grüner Inhalte durch grüne Funktio-närInnen unter Rot-Grün auf Bundesebene (Europäischer Haftbefehl, Sicherheitsgesetze 1 + 2, sog. Otto-Kataloge) usw. an. Und in Hamburg passt sich diese Entscheidung in die Unter-schrift einer grünen Umweltsenatorin unter die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Moor-burg, dem Weiter so bei der von Schill umgebauten Hamburger Polizei u.v.a.m. ein.

Ich bitte um Kenntnisnahme, Veröffentlichung,

und verbleibe für heute

mit freundlichen Grüßen

Thomas Wüppesahl, Bei elektronischem Versand ohne Unterschrift


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